Umsatzsteuer-ID für Freiberufler

Vorteile, Beantragung und Pflichten

So mancher Steuerbescheid bringt eine Steuernachzahlung: selbstständig sein bedeutet, sich auf das Risiko einzustellen, dass eine hohe Steuernachzahlung kommt. Zum Glück kann man einiges dafür tun, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Und für den Ernstfall lässt sich durch Steuerrücklagen vorsorgen.

Wer freiberuflich arbeitet, kommt um das Thema Steuern nicht herum. Denn anders als bei Angestellten wird Ihr Einkommen als Freelancer nicht automatisch versteuert, sondern muss dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung eigens gemeldet werden.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer kommt ab einem gewissen Ertrag noch die Umsatzsteuer hinzu. Wir verraten Ihnen, ab welchem Einkommen Sie als Freelancer umsatzsteuerpflichtig sind, warum dies in der Regel keine zusätzliche finanzielle Belastung für Sie bedeutet – und in welchen Fällen Sie eine Umsatzsteuer-ID beantragen als Freiberufler.

Steuer-ID, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID – Wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben, kennen Sie diese Begriffe natürlich bereits. Aber was genau bedeuten sie eigentlich? Wo liegen die Unterschiede? Und welche dieser Nummern benötigen Sie tatsächlich für Ihre selbstständige Arbeit?

Steuernummer vs. Steuer-ID

Grundsätzlich gilt: An jeden Menschen in Deutschland wird einmalig eine Steuer-ID vergeben, die dann das ganze Leben lang gültig ist. Eine Steuernummer erhalten Sie hingegen nur in bestimmten Fällen, etwa wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

Anders als die Steuer-ID kann sich die Steuernummer zudem ändern, zum Beispiel bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts. Außerdem können Sie auch mehrere Steuernummern gleichzeitig haben und nutzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie unterschiedliche selbstständige Tätigkeiten ausüben.

In jedem Fall sollten Sie auf Ihren Rechnungen stets sowohl Ihre Steuer-ID als auch Ihre Steuernummer angeben, da jeder selbstständig generierte Ertrag bei der Einkommensteuer angegeben werden muss.

Ob Sie als Freiberufler eine Umsatzsteuer abführen müssen, hängt hingegen von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, erfahren Sie im nächsten Absatz.

Ab welchem Einkommen Sie als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen

Wer als Freiberufler im Vorjahr 22.000 Euro an steuerpflichtigem Umsatz generiert hat und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich über 50.000 Euro verdient, gilt als umsatzsteuerpflichtig. Er muss eine Umsatzsteuer von 19 Prozent (oder 7 Prozent bei künstlerischen Arbeiten) an die Finanzverwaltung abführen. Bleiben Sie unterhalb dieser Summe, greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die Sie von der Umsatzsteuer befreit.

Allerdings ist eine Umsatzsteuerpflicht kein Grund zur Beunruhigung. Denn in der Regel können Sie die fälligen 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer Ihren Kunden in Rechnung stellen. Somit stellt die Umsatzsteuer für Sie als Freiberufler in den meisten Fällen lediglich einen durchlaufenden Posten dar, der Sie finanziell nicht weiter beeinträchtigt.

Umsatzsteuer für Freiberufler: Alles, was Sie wissen müssen. Erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuererklärung, die Besteuerung und wie Sie Ihre Umsatzsteuer korrekt abrechnen.

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In welchen Fällen benötigen Freiberufler eine Umsatzsteuer-ID?

Wenn Sie als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig sind, bedeutet dies jedoch nicht, dass Sie automatisch auch eine Umsatzsteuer-ID (USt.-ID) beantragen müssen. Denn diese benötigen Sie erst, wenn Sie Rechnungen an ausländische Kunden innerhalb der EU stellen.

Die 2007 von der Europäischen Union eingeführte USt.- ID dient nämlich dazu, den innereuropäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Sie ist daher nur bei grenzüberschreitenden Geschäften verpflichtend. Wenn Ihre Kunden sich ausschließlich in Deutschland befinden, benötigen Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Freiberufler.

Wie beantragen Sie als Freiberufler eine Umsatzsteuer-ID?

Sie möchten sich auf dem internationalen Markt etablieren und als Freiberufler eine Umsatzsteuernummer beantragen? Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich haben alle in Deutschland tätigen Unternehmen und Selbstständige ein Recht dazu – auch dann, wenn sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind.

Vergeben wird die USt.- ID an deutsche Unternehmen und Selbstständige vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), wo Sie die Nummer online beantragen oder postalisch anfordern können, unter der Anschrift: Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis. In beiden Fällen müssen Sie als Freiberufler neben Ihrer Steuernummer, Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse sowie Ihrem Geburtsdatum auch Ihr zuständiges Finanzamt angeben.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, beim Finanzamt direkt einen Online-Antrag über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu stellen.

Die Vergabe der USt.-ID ist in allen Fällen kostenlos und dauert nach erfolgreicher Beantragung bis zu zwei Monate.

Diese Vorteile bietet Ihnen die USt.-ID als Freiberufler

Eine Umsatzsteuer-ID ermöglicht es Ihnen als Freelancer nicht nur, internationale Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu pflegen; Sie genießen damit auch einen erhöhten Datenschutz. Denn anders als bei Ihrer persönlichen Steuernummer lässt die USt.- ID keine Rückschlüsse auf Angaben wie Name und Vorname oder Ihre Privatadresse zu.

Gerade wenn Sie einen Firmennamen führen und eine Geschäftsanschrift oder ein Postfach nutzen, stellt die Verwendung einer Umsatzsteuernummer als Freiberufler einen erheblichen Vorteil für Sie und Ihre Privatsphäre dar. Außerdem stärken Sie mit einer USt. ID Ihren professionellen Auftritt und wecken Vertrauen bei potenziellen neuen Kunden und Geschäftspartnern.

USt.-ID erfolgreich beantragt? Das sollten Sie beachten

Sobald Sie Ihre persönliche Umsatzsteuer-ID erhalten haben, müssen Sie diese bei allen Rechnungen und Geschäftsbriefen angeben, die Sie als Freiberufler an Kunden im EU-Ausland senden.

Ebenso sollte auch die USt.-ID des Leistungsempfängers auf Ihren Rechnungen vermerkt sein. Dies geschieht gemeinsam mit einem Hinweis zum sogenannten Reverse-Charge-Verfahren., So können Sie als leistender Unternehmer Ihren Kunden nur Ihr Nettoentgelt in Rechnung stellen. Dadurch liegt die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt beim Leistungsempfänger.

Unbedingt beachten: Im Gegensatz zur Steuernummer müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-ID zudem auch in Ihr Impressum aufnehmen – falls nicht, riskieren Sie eine Abmahnung in Form einer Geldstrafe.

Sollten Sie Ihre USt.-ID einmal vergessen haben, können Sie sich diese übrigens erneut vom Bundeszentralamt für Steuern zusenden lassen. Ihre Nummer bleibt dabei erhalten.

Umsatzsteuer-ID Ihrer Geschäftspartner prüfen: so funktionierts

Haben Sie einmal Zweifel an der Gültigkeit der USt. ID eines Kunden, können Sie diese ganz einfach überprüfen – entweder im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU (kurz: MIAS) oder beim Bundeszentralamt für Steuern. Neben der Korrektheit der angegebenen Nummer lässt sich dort auch abfragen, zu welchem Unternehmen eine USt. ID gehört.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.