Steuernachzahlung bei Selbstständigen

Steuerrücklagen bilden und Steuernachzahlungen vermeiden

So mancher Steuerbescheid bringt eine Steuernachzahlung: selbstständig sein bedeutet, sich auf das Risiko einzustellen, dass eine hohe Steuernachzahlung kommt. Zum Glück kann man einiges dafür tun, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Und für den Ernstfall lässt sich durch Steuerrücklagen vorsorgen.

Was ist eine Steuernachzahlung eigentlich?

Eine Steuernachzahlung wird bei Selbstständigen sowie bei Unternehmern fällig, wenn sie für einen bestimmten Veranlagungszeitraum, zum Beispiel das vorletzte Jahr, noch keine Steuern oder zu wenig Steuern entrichtet haben.

  • Eine Steuernachzahlung fällt an, wenn die Vorauszahlungen, die das Finanzamt im betreffenden Jahr erhalten hat, zu gering waren und die Steuererklärung jetzt eine höhere Steuerschuld ergibt. Dann muss nach dem Erlass des Steuerbescheids die Differenz als Steuernachzahlung selbstständig entrichtet werden, also ohne eine Rechnung oder weitere Form der Geltendmachung.
  • Wenn für länger zurückliegende Zeiträume keine Steuererklärung abgegeben wurde und keine Vorauszahlungen erfolgt sind, und nun die gesamten Steuern nachentrichtet werden müssen, kann man ebenfalls von Steuernachzahlungen sprechen.
  • Um eine Steuernachzahlung handelt es sich auch, wenn die Finanzbeamten etwa bei einer Betriebsprüfung die Angaben in den Steuererklärungen bemängeln und neue Steuerbescheide mit einer höheren Steuerlast erlassen. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass bestimmte Umsätze nach Ansicht des Finanzamts nicht korrekt erfasst wurden, dass Steuerbegünstigungen angeblich zu Unrecht beansprucht wurden oder dass das Finanzamt bestimmte Steuersachverhalte anders beurteilt als der oder die Selbstständige. Die geänderten Steuerbescheide bringen neue Steuerforderungen. In solchen Fällen ist eine hohe Steuernachzahlung möglich.

Die Gründe für eine Steuernachzahlung liegen in jedem Fall in einer – zumindest aus Sicht der Finanzbehörden – unbeglichenen Steuerforderung. Sie kann nicht nur bei der Einkommensteuer vorliegen, sondern auch bei anderen Steuerarten wie der Umsatzsteuer, der Körperschaftsteuer oder der Gewerbesteuer.

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Steuernachzahlungen: Warum müssen Selbstständige und Freiberufler Steuern nachzahlen?

Es gibt unterschiedliche Gründe einer Steuernachzahlung.

In der Regel setzt das Finanzamt in seinem Einkommensteuerbescheid für Selbstständige vier Steuervorauszahlungen zur Einkommensteuer im Jahr fest. Grundlage für deren Höhe ist die Einkommensteuerhöhe im Jahr des Bescheids. Da der Gewinn bei vielen Selbstständigen stark schwankt, kann es sein, dass im betreffenden Jahr nur wenig Gewinn gemacht wurde. Entsprechend niedrig sind die festgesetzten Vorauszahlungen. Wenn die Geschäfte im folgenden Jahr sehr gut laufen, fällt viel mehr an Einkommensteuer an, als die Vorauszahlungen abdecken. Das Ergebnis ist eine Steuernachzahlung.

Eine andere Möglichkeit ist, dass der Gewinn kontinuierlich angestiegen ist und nun viel höher liegt als in dem Jahr, auf dessen Grundlage die Vorauszahlungen festgesetzt wurden. Das gilt zum Beispiel, wenn der letzte Steuerbescheid sich auf das vorletzte Jahr bezieht und die Geschäftsentwicklung seither kontinuierlich positiv war. Damit bringt der nächste Einkommensteuerbescheid eine entsprechend hohe Steuernachzahlung.

Besonders gefährlich ist oft das zweite Jahr nach der Gründung. Da für das erste Jahr noch keine Einkommensteuererklärung vorliegen kann und die Steuervorauszahlungen auf einer eigenen Schätzung beruhen, sind sie oft besonders niedrig. Im zweiten Jahr ergibt sich dadurch eine hohe Steuernachzahlung an Einkommensteuer für das Vorjahr. Gleichzeitig werden deutlich höhere Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr fällig. Oft kommt auch noch eine Umsatzsteuernachzahlung hinzu. Diese Steuerfalle im zweiten Jahr hat schon viele Selbstständige in Liquiditätsprobleme gestürzt. Manchmal bedeutet sie das frühe Aus der Selbstständigkeitsträume.

Wer angesichts einer Steuernachzahlung „warum?“ fragt, sollte auch die Möglichkeit von Fehlern bei der Steuererklärung in Betracht ziehen: wer seine Steuerlast zu niedrig veranschlagt, riskiert automatisch eine Steuernachzahlung, selbst wenn der Irrtum nicht auf böser Absicht beruht. Da Steuersachverhalte oft viel Raum zur Interpretation lassen, kann eine Steuerprüfung durch das Finanzamt schnell dazu führen, dass die Prüfer eine Steuernachzahlung berechnen und Selbstständigen einen geänderten Bescheid ausstellen.

Veränderungen in der Steuergesetzgebung führen dagegen grundsätzlich nicht zu Steuernachforderungen, da auch im Bereich der Steuergesetze Änderungen nicht rückwirkend zu Lasten Betroffener in Kraft treten dürfen. Die Steuerschuld darf nicht durch neue Gesetze nachträglich angehoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2014 ausdrücklich festgelegt.

Steuernachzahlungen vermeiden

Wenn das Finanzamt verlangt, dass Steuern nachzuzahlen sind, ist das nicht nur ärgerlich. Die Nachzahlungsforderung erfolgt in aller Regel unerwartet. Je nach Höhe des Nachzahlungsbetrags kann die Liquidität ernsthaft bedroht sein. Zumindest trägt die Steuernachzahlung zur Aufzehrung der finanziellen Reserven bei.

Steuernachzahlung: Warum der richtige Umgang damit die Folgen abmildert

Wenn der geänderte Steuerbescheid erst einmal ins Büro flattert, ist es zu spät, die Gründe der Steuernachzahlung zu beseitigen. Aber man kann das Problem offensiv angehen und dadurch die Folgen abmildern. Ein wichtiger Teil davon ist die Kommunikation mit dem Finanzamt. 

Bei Steuerprüfungen gibt es stets eine Schlussbesprechung. Dabei trägt der Prüfer vor, welche Unregelmäßigkeiten oder Probleme die Prüfung aus ihrer Sicht ergeben hat. Der geprüfte Selbstständige kann seine eigene Sichtweise vortragen, Dinge erläutern und Fragen zu möglichen steuerlichen Auswirkungen stellen. Eine gute Argumentation bei diesem Termin kann Steuernachzahlungen vermeiden. In jedem Fall erfährt man über die Steuernachzahlung, warum es dazu gekommen ist, und welche Nachzahlungsbeträge auf einen zukommen.

Auch bei regulären Steuerbescheiden mit Nachzahlungen kann es sich lohnen, Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen. Wenn die Nachzahlung den finanziellen Rahmen sprengt, sollte man auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Das Finanzamt ist ein unangenehmer Gläubiger. Das gilt umso mehr, als Steuerbescheide ein vollstreckbarer Titel sind und das Finanzamt direkt die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Wer von Anfang an auf das Finanzamt zugeht, kann in vielen Fällen eine Stundung oder eine Ratenzahlung aushandeln. 

Gerade in solchen Situationen empfiehlt es sich, einen Steuerberater an der Seite zu haben. Er kennt die rechtlichen Möglichkeiten und begegnet den Finanzbeamten auf Augenhöhe. 

Wichtig ist es außerdem, aus der Steuernachzahlung die richtigen Lehren zu ziehen – von der Bildung von Rücklagen bis zur rechtzeitigen Abgabe von Steuererklärungen. So kann man eine Steuernachzahlung selbstständig zur Verbesserung des eigenen Unternehmens nutzen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.