Als Freiberufler Mitarbeiter einstellen: Tipps und Infos

Sie jonglieren mit E-Mails, Buchhaltung und Deadlines, während die Auftragsliste endlos wächst. Irgendwann kommt der Punkt, an dem Sie als Freiberufler Mitarbeiter einstellen wollen, um die Arbeit zu bewältigen und geschäftlich weiter zu wachsen. Als Freiberufler mit Angestellten nehmen Sie Verantwortung als Arbeitgeber auf sich. Sie können so aber Chancen wahrnehmen, die Ihnen ohne Personal verschlossen bleiben.

Dürfen Freiberufler Mitarbeiter einstellen, einfach so? Na klar!

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um als Freiberufler Mitarbeiter einzustellen und Arbeitgeber zu werden? Das fragen sich viele Selbstständige, die zum ersten Mal über eigene Arbeitnehmer nachdenken. Die Frage ist leicht zu beantworten: Jeder Selbstständige hat das Recht, eigene Mitarbeiter zu beschäftigen. 

Die Rolle als Arbeitgeber ist mit vielen Aufgaben und Pflichten verbunden. Für die Einstellung eines Mitarbeiters müssen jedoch keine Voraussetzungen oder Qualifikationen nachgewiesen werden. Die Möglichkeit besteht zudem unabhängig von der Rechtsform: Einzelselbstständige im Nebenerwerb können ebenso gut Mitarbeiter beschäftigen wie eine GmbH oder Aktiengesellschaft.

Solo-Selbstständigkeit oder Selbstständig mit Angestellten?

In bestimmten Konstellationen hat es rechtliche Fragen zur Folge, als Freiberufler Mitarbeiter einzustellen. Das gilt zum Beispiel für Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, wie selbstständige Journalistinnen, Texter, Designerinnen oder Fotografen. Sie dürfen maximal eine Person beschäftigen, sonst verlieren Sie die Voraussetzungen für die KSK-Versicherung. Dabei zählen Azubis und Minijobber nicht mit. Diese Regelung kann z.B. dann von Bedeutung sein, wenn ein kreativer Freiberufler seine Ehefrau anstellen möchte, aber bereits eine Arbeitskraft beschäftigt.

Erhalten Sie Unterstützung durch ein Förderprogramm? Es gibt bestimmte Förderprogramme, die nur auf Solo-Selbstständige ohne eigene Angestellte ausgelegt sind. Prüfen Sie daher vorher, ob das auch für Ihr Förderprogramm gilt, bevor Sie nach Personal suchen. 

Umgekehrt hat das Ende der Solo-Selbstständigkeit auch positive rechtliche Folgen. So sind eigene Mitarbeiter ein schlagendes Argument gegen den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.

Das sollten Freiberufler erledigen, bevor sie Arbeitnehmer einstellen

Bevor ein Freiberufler Mitarbeiter einstellt und als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, sollten bestimmte Aufgaben des Arbeitgebers bereits erledigt sein.

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen beim Einstellen von Mitarbeitern: Aufgaben und Pflichten als Arbeitgeber

Wenn Selbstständige, ob als Gewerbetreibende oder als Freiberufler, Mitarbeiter einstellen, ist eine lange Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Der folgenden Überblick nennt nur einige der wichtigsten

Als Freiberufler Minijobber einstellen

Wenn es nur um zeitlich begrenzte Aushilfstätigkeiten geht, bieten Minijobs, das heißt geringfügige Beschäftigung, Vorteile. Wenn sie als Freiberufler Minijobber einstellen, können diese fast „brutto für netto“ erhalten: neben einer Lohnsteuerpauschale von 2 Prozent fällt für den Minijobber lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung an, auf den geringfügig Beschäftigte auch verzichten können. Arbeitgeber zahlen für Minijobber pauschale Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und ändert sich regelmäßig. Sie liegt im Jahr 2024 bei 538 Euro im Monat. Im Jahr 2025 können Arbeitgeber, wenn sie zum Beispiel als Freiberufler Minijobber einstellen, ihnen bis zu 556 Euro pro Monat zahlen. Liegt das Monatsentgelt regelmäßig darüber, werden reguläre Sozialversicherungsbeiträge fällig. Weitere Informationen liefert die Minijob-Zentrale.de.

Als Freiberufler die Ehefrau anstellen oder andere Angehörige beschäftigen

Es ist grundsätzlich völlig legal, als Freiberufler die Ehefrau anzustellen oder als Freiberuflerin einen Arbeitsvertrag mit dem Ehemann abzuschließen. Das Gleiche gilt für andere nahe Angehörige wie Kinder, Eltern oder Geschwister. Allerdings müssen bei der Beschäftigung von Verwandten und Ehepartnern genauso Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden wie für andere Arbeitnehmer. 

Außerdem sollte die Bezahlung „fremdüblich“ sein. Das Finanzamt vermutet gern, dass jemand nur eine Versorgung kaschieren und nicht wirklich als Freiberufler die Ehefrau anstellen und zur Arbeit einsetzen möchte. Diesen Verdacht können ein Arbeitsvertrag mit angemessenem Entgelt und laufende Arbeitszeitnachweise zerstreuen.

Herausforderungen und Lösungen als Freiberufler mit Angestellten

Wer als Freiberufler Mitarbeiter einstellen möchte, sollte sich darauf vorbereiten, potenzielle Konflikte zu erkennen und entsprechende Lösungen parat zu haben. Das betrifft sowohl Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Streit der Mitarbeiter untereinander. Eine gütliche Einigung ist stets von Vorteil. Gerade in kleinen Betrieben lässt sich Streit oft im direkten Gespräch klären, da man ständig miteinander zu tun hat und aufkommenden Ärger zum Thema machen kann.

Konfliktsituationen offen, fair und einvernehmlich zu lösen, ist ein gutes Mittel zur Stärkung der Mitarbeiterbindung. Arbeitnehmer, die sich ernstgenommen und auf Augenhöhe behandelt fühlen, neigen nicht zum Wechsel. Und eine geringe Fluktuation spart auch im kleinen Unternehmen Geld, Zeit und Verluste durch Mitarbeitersuche und Einarbeitungszeiten.

Für diesen Fall ist es sinnvoll, sich als Arbeitgeber entsprechend weiterzubilden. Weiterbildungen in den Bereichen Konfliktmanagement und Rhetorik können hier sehr hilfreich sein. Lassen Konflikte sich nicht gütlich lösen, bleibt meist nur die Trennung und/oder ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Arbeitnehmer können sich dort gegen Kündigungen oder Abmahnungen wehren.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.