Gründungszuschuss für Freiberufler: so sichern Sie sich die Förderung

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit bietet finanzielle Unterstützung für Freiberufler am Beginn ihrer Selbstständigkeit. An wen sich dieses staaltliche Förderprogramm richtet, wie hoch die Fördermittel sind und wie Sie den Existenzgründerzuschuss als Freiberufler erfolgreich beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Sie sind derzeit arbeitssuchend und spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen? Dabei sind Sie aber nicht sicher, ob Sie aus dem Stand heraus genug Kunden akquirieren können, um ein ausreichendes Einkommen zu generieren? Für diesen Fall gibt es den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit – eine staatliche Förderung für Freiberufler, die ALG-I-Empfängern den Start in die Selbstständigkeit erleichtern soll.

Aber: Wie hoch sind die Zuschüsse für Freiberufler? Und wie genau funktioniert die Förderung eigentlich?

Gründungszuschuss: Höhe und Ablauf der Unterstützung

Die Anschubfinanzierung verläuft in zwei Phasen und dauert insgesamt maximal 15 Monate: In den ersten sechs Monaten (Phase 1) erhalten Sie weiterhin Ihren zuletzt bezogenen ALG-I-Satz in voller Höhe sowie einen zusätzlichen monatlichen Sozialleistungszuschuss von 300 Euro.

Können Sie vor Ablauf dieser Zeit nachweisen, dass Sie mit Ihrer Geschäftsidee Fuß gefasst haben und Ihren Lebensunterhalt in Zukunft hauptberuflich als Freelancer bestreiten werden, erhalten Sie den Sozialleistungszuschuss in Höhe von 300 Euro für neun weitere Monate (Phase 2).

Wichtig: Beide Phasen müssen eigens beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch.

Welche Vorteile bietet der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss gewährt Ihnen in den ersten Monaten als Freiberufler von Tag 1 an finanzielle Sicherheit. Sie können also Ihre Lebenshaltungskosten decken und zudem Geld in Ihre Ausstattung oder in Marketing- und Weilterbildungsmaßnahmen investieren, ohne Schulden aufnehmen zu müssen.

Denn im Gegensatz zu einem Kredit müssen Sie diese staatlichen Fördermittel für Freiberufler nicht zurückzahlen. Ein weiterer Pluspunkt: Alle bezogenen Leistungen sind steuerfrei.

Welche Gründerzuschuss-Voraussetzungen existieren?

Der Arbeitsamt-Gründungszuschuss vom Arbeitsamt unterliegt für Freiberufler unterliegt folgenden Kriterien:

  • Der Antragsteller darf nicht älter als 64 Jahre sein, muss mindestens seit einem Tag ALG-I beziehen und noch für mindestens 150 weitere Tage Anspruch auf ALG-I haben.
  • Bei der angestrebten Arbeit als Freelancer muss es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln.
  • Der Antragsteller muss für die Ausübung der jeweiligen freiberuflichen Tätigkeit nachweislich fachlich qualifiziert sein.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung darf der Antragsteller weder als selbstständig gemeldet sein noch ein Gewerbe angemeldet haben.
  • Bei Beantragung muss eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung vorliegen, die belegt, dass die Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist. Welche Nachweise und Unterlagen notwendig sind und wie Sie die Tragfähigkeitsbescheinung erhalten, erfahren Sie im nächsten Absatz.

Gründungszuschuss beantragen: So funktioniert's!

Sind alle Kriterien erfüllt, können Sie mit der Beantragung des Gründungszuschusses beginnen. Dabei gehen Sie am besten wie folgt vor:

Unser Tipp: Bereiten Sie sich auf Ihren Beratungstermin vor wie auf ein Vorstellungsgespräch und rechnen Sie mit kritischen Rückfragen zu Ihrem Businessplan und Ihrem Geschäftsmodell. 

Denn auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Sie nicht automatisch ein Anrecht auf einen Gründungszuschuss und die Bewilligung des Antrags liegt ausschließlich im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.

Antrag bewilligt? Das sollten Sie jetzt beachten

Ihr Antrag war erfolgreich? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt können Sie sich voll und ganz auf Ihre freiberufliche Tätigkeit konzentrieren. Melden Sie sich beim Finanzamt als selbstständig an – und beginnen Sie, Kunden zu akquirieren und erste Aufträge anzunehmen.

Läuft Ihre Freiberuflichkeit erfolgreich an, können Sie vor Ablauf von Phase I die Verlängerung der Förderung in Phase II beantragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie als Freelancer Fuß gefasst haben und über einen eigenen Kundenstamm sowie ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Unbedingt beachten: Sollten Sie Ihre Freiberuflichkeit innerhalb des Förderungszeitraums – egal in welcher Phase – beenden, müssen Sie dies der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich melden. Denn in diesem Fall wird die Förderung umgehend eingestellt.