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Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Freiberuflern und Selbstständigen?
Ist das Arbeitszeitgesetz für Freiberufler wichtig?
Das Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, schreibt die maximale Zahl an Arbeitsstunden pro Tag vor. Außerdem legt es die Mindestdauer von Arbeitspausen fest und bestimmt Ruhezeiten zwischen der Arbeit an aufeinanderfolgenden Tagen. Es verbietet die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen, von bestimmten Ausnahmen abgesehen.
Allerdings gilt dieses Gesetz nur für Arbeitnehmer. Die Regelungen beziehen sich auf „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten“. Dagegen hat das Arbeitszeitgesetz für Selbstständige keine Bedeutung. Es gibt keine gesetzlich geregelte maximale Arbeitszeit für selbstständig Tätige vor, nur für Beschäftigte.
Regelungen Arbeitszeitgesetz: maximale Arbeitszeiten, Mindest-Pausenzeiten und Ruhezeiten
Zu den wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz gehören folgende Vorschriften:
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?
Leitende Angestellte fallen nicht unter die Arbeitszeitvorschriften des ArbZG. Ausgenommen sind auch bestimmte Hausangestellte sowie Seeleute. Für Beamte gelten eigene Vorschriften.
Vor allem hat das Arbeitszeitgesetz für Freelancer und alle anderen Selbstständigen keine Geltung. Sie sind auch in dieser Hinsicht frei, ihre Tätigkeit selbst zu gestalten.
Auch für Freiberufler lohnt es sich jedoch, sich selbst Regeln ähnlich denen im Arbeitszeitgesetz selbstständig vorzugeben. Sie können für eine sinnvolle Work-Life-Balance sorgen.
Feste Arbeitszeiten einhalten, Pausen einlegen, Arbeitsstunden erfassen: das ist auch für Freiberufler sinnvoll
Selbstständige haben mehr Freiheit und mehr Verantwortung als Arbeitnehmerinnen. Das zeigt sich auch bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Es gibt kein Arbeitszeitgesetz für Freiberufler. Auf die Frage: „Wie viele Stunden darf man als Selbstständiger arbeiten?“ gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es ist Teil der Selbstständigkeit, dafür selbst die optimale Lösung zu finden.
Daraus folgt nicht, dass ständiges Arbeiten und der Verzicht auf ein eigenes Privatleben zum Erfolg führen. Eine erfolgreiche Selbstständigkeit setzt nicht voraus, dass man sich zum Workaholic entwickelt. Sicher: Wer als Freiberufler selbstständig sein will, benötigt viel Fleiß, Leidenschaft und Motivation. Zur Selbstdisziplin als Freelancer gehört jedoch ebenso der verantwortungsvolle Umgang mit den eigenen Ressourcen und dem persönlichen Leistungsvermögen.
Sinnvoll ist deshalb das Festlegen einer maximalen Arbeitszeit, selbstständig bestimmt und freiwillig eingehalten. Natürlich brauchen Freiberufler keine Stechuhr. Sie können ihre Flexibilität auch in dieser Hinsicht voll ausnutzen. Aber im Durchschnitt sollten auch ihre Tages- oder Wochenarbeitsstunden in einem vernünftigen Rahmen liegen.
Das erreicht man nur, wenn man die Arbeitsstunden aufzeichnet – und zwar nicht nur dann, wenn man mit den Kunden auf Stundenbasis abrechnet. Eine laufende Erfassung der eigenen Arbeitsstunden lohnt sich auch sonst. Sie motiviert dazu, Arbeitszeiten und Privatleben klarer zu trennen. Dazu liefern die Stundenaufzeichnungen ein klares Bild, wie viele der tatsächlichen Arbeitsstunden man Kunden in Rechnung stellen kann und machen so die eigene Produktivität messbar. Man erhält eine solide Kalkulationsgrundlage für die Rentabilität der Selbstständigkeit und den benötigten Stundensatz.
Das Festlegen und Durchhalten einer selbst vorgegebenen Regelarbeitszeit beweist, dass man seine Selbstständigkeit souverän betreibt und wirklich sein eigener Chef ist.