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Nebenberuflich Freiberufler: Vorteile und Herausforderungen einer freiberuflichen Nebentätigkeit
Hauptberuflich angestellt, nebenberuflich selbstständig: Diese Kombination ist das ideale Modell für alle, die von der Flexibilität von Freelancern profitieren möchten, ohne auf die Sicherheit eines festen Einkommens zu verzichten. Aber auch für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, und erst einmal ausprobieren wollen, ob ihr Geschäftsmodell funktioniert, ist nebenberufliche Selbstständigkeit ein toller Einstieg. Denn nebenberuflich als Freelancer zu arbeiten ist eine großartige und sichere Möglichkeit, sein Hobby zum Beruf zu machen und dabei auch noch ein attraktives Zusatzeinkommen zu generieren. Zudem verläuft der Schritt in eine freiberufliche Nebentätigkeit in der Regel schnell und unkompliziert – solange dabei ein paar Regeln und Formalitäten beachtet werden.
Rechtliche Grundlagen und Anmeldung als Freiberufler
Die gute Nachricht vorweg: Eine Anmeldung als Freiberufler neben dem Beruf ist vergleichsweise einfach und unbürokratisch. Denn in vielen Fällen sind nicht einmal ein Gewerbeschein oder ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Sofern Sie die entsprechenden fachlichen Kenntnisse und Voraussetzungen für die Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen und das Einverständnis Ihres Arbeitgebers haben, können Sie also einfach loslegen, Aufträge annehmen und Rechnungen schreiben. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit spätestens einen Monat nach Betriebsaufnahme über den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden. Sobald der Fragebogen dort eingegangen und bearbeitet ist, erhalten Sie automatisch eine Steuernummer für Ihre freiberufliche Nebentätigkeit, die Sie dann ab sofort auf Ihren Rechnungen angeben. Zudem müssen Sie Ihre Einkünfte natürlich bei der nächsten Steuererklärung melden.
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im Beitrag "Freelancer werden".
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre freiberufliche Nebentätigkeit
Komplizierter kann sich da schon die Kommunikation mit dem Arbeitgeber gestalten. Dieser darf Ihnen eine freiberufliche Nebentätigkeit zwar nicht grundsätzlich verbieten – er hat aber ein Recht darauf sicherzustellen, dass Sie während Ihrer Arbeitszeit körperlich und geistig in bester Verfassung sind. Daher befindet sich in vielen Arbeitsverträgen eine sogenannte Nebentätigkeitsklausel, die besagt, dass Sie das Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, in jedem Fall vorab darüber in Kenntnis setzen müssen, wenn Sie neben Ihrem Hauptjob einer anderen Tätigkeit nachgehen möchten. Sollte diese Tätigkeit in Konflikt mit Ihrem Anstellungsverhältnis stehen – etwa weil Sie für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten möchten oder die Rahmenbedingungen nicht miteinander vereinbar sind – kann Ihr Arbeitgeber sich gegen Ihre Nebentätigkeit aussprechen. Als Freelancer haben Sie hierbei jedoch den Vorteil, dass Sie Inhalt und Arbeitszeiten Ihrer Nebentätigkeit flexibel an Ihren Hauptjob anpassen können, sodass Ihr Vorgesetzter keine Einwände haben dürfte.
Melden Sie Ihre freiberufliche Nebentätigkeit dem Finanzamt und Ihrer Krankenkasse
Grundsätzlich gilt: Wer Einkünfte als nebenberuflicher Freiberufler erwirtschaftet, muss diese versteuern, sofern der Gesamtgewinn bei über 410 EUR im Jahr liegt. Dies sollten Sie von Anfang an im Blick behalten. Denn anders als bei der Lohnsteuer, wird die Einkommensteuer nicht automatisch von Ihrem Gehalt bzw. Honorar abgezogen. Daher ist es ratsam, zur Sicherheit je nach Verdienst stets 30 bis 45 Prozent Ihrer Einnahmen durch freiberufliche Nebentätigkeit zur Seite legen, um bei der nächsten Steuererklärung keine böse Überraschung zu erleben.
Üben Sie Ihre Nebentätigkeit als Freelancer über einen längeren Zeitraum aus, wird eine regelmäßige Steuervorauszahlung fällig, die sich an Ihren Einkünften aus dem Vorjahr bemisst und nach Abgabe der Steuererklärung mit dem tatsächlichen Jahresverdienst abgeglichen wird: War die Vorauszahlung zu hoch, erhalten Sie vom Finanzamt eine Rückzahlung, war sie zu niedrig, müssen Sie Steuern nachzahlen.
Übersteigt Ihr Einkommen aus freiberuflicher Nebentätigkeit eine bestimmte Grenze – aktuell liegt diese bei 22.000 EUR pro Jahr – wird zusätzlich zur Einkommenssteuer eine Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig, die Sie in der Regel jedoch Ihrem Kunden oder Auftraggeber in Rechnung stellen können.
Auch Ihre Krankenkasse oder -versicherung sollten Sie in jedem Fall über Ihre freiberufliche Nebentätigkeit in Kenntnis setzen, da dies in bestimmten Fällen Auswirkungen auf Ihren Tarif haben kann. Solange Ihr Angestelltenverhältnis Ihre Hauptbeschäftigung bleibt und es sich bei Ihrer Arbeit als Freelancer aus Sicht der Krankenkasse um eine geringfügige Tätigkeit handelt, fallen in der Regel jedoch keine zusätzlichen Beitragskosten für Sie an.
Ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind, hat Konsequenzen für die Krankenversicherung. Erhalten Sie hier tiefergehende Informationen zu diesem Thema.
Weiterführende Informationen zu Marketing und Kundenakquise
Sind die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen, können Sie sich auf die Suche nach Aufträgen machen. Damit potentielle Kunden auf Sie aufmerksam werden, sollten Sie sich zunächst um den Aufbau einer professionellen Onlinepräsenz mit einem Freelancer-Profil kümmern.
Auch Freelancer-Plattformen, Online-Portale und Ihre Social Media Kanäle können Sie nutzen, um Kunden anzusprechen und Ihr berufliches Netzwerk zu erweitern.
Tipps für Ihre Work-Life-Balance als nebenberuflicher Freelancer
Sobald Sie die ersten Aufträge an Land gezogen haben, kann Ihre Karriere als nebenberuflicher Freiberufler beginnen. Damit Ihr zweites Standbein nicht zur Belastung wird, sollten Sie allerdings von Anfang an darauf achten, sich mit Ihrem Arbeitspensum nicht zu übernehmen.
Lohnt sich eine freiberufliche Nebentätigkeit?
Ist die freiberufliche Nebentätigkeit einmal erfolgreich angelaufen, stellt sich für viele Freelancer irgendwann die Frage, in welchem Umfang sich ihr Zusatzverdienst steuerlich und finanziell am meisten für sie lohnt. Anders als bei bestimmten Nebentätigkeiten in Festanstellung, gibt es für nebenberufliche Freiberufler zwar keine grundsätzliche Einkommensgrenze – allerdings steigt mit der Höhe des Einkommens natürlich auch der Steuersatz. Zudem werden Ihr freiberuflicher Nebenverdienst und das monatliche Gehalt aus Ihrer Angestelltentätigkeit in der Steuererklärung zusammengenommen als Ihr Jahreseinkommen versteuert, was dazu führen kann, dass die auf Ihr Monatsgehalt gezahlte Lohnsteuer nicht mehr Ihrem tatsächlichen Steuersatz entspricht, sodass auch hier Nachzahlungen anfallen können.
Ob und bei welchem Umsatz eine freiberufliche Nebentätigkeit aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist, hängt von Faktoren wie Gehalt, Einkommen und Steuerklasse ab und kann daher nur im Einzelfall entschieden werden. Gerade wenn Sie längerfristig neben dem Beruf als Freelancer tätig sein wollen, kann es sich daher für Sie lohnen, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.