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Haftung von Freiberuflern
Haftungsrisiken und Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung
Haftung bei Freiberuflern und anderen Selbstständigen – worum geht es eigentlich?
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet der Begriff „Haftung“ für Freelancer ebenso wie für große Unternehmen oder auch Privatleute: Man ist für eine Vertragsverletzung oder einen Rechtsverstoß verantwortlich und muss deshalb daraus entstehende Ansprüche anderer erfüllen. Dabei kann es um finanzielle Leistungsansprüche wie Schadenersatz gehen, aber auch beispielsweise um Nachbesserungsansprüche.
Im Privatleben entsteht eine Haftung, wenn man aus Versehen das Eigentum von anderen beschädigt und nun den Schaden bezahlen muss. Ein typisches Beispiel: man hat an einer wertvollen Antiquität, die jemand anderem gehört, Kratzer verursacht. In vielen Fällen haftet man, selbst wenn man den Schaden weder absichtlich noch grob fahrlässig verursacht hat, und das grundsätzlich in unbeschränkter Höhe. Schon deshalb benötigt jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung.
Aus dem gleichen Grund ist Haftung auch für Freiberufler, andere Selbstständige und Unternehmen ein wichtiges Thema. Auch dort kommt es leicht zur Haftung und damit zu Einstands- und Zahlungspflichten. Die Haftung bei einem Freelancer kann sich aus Verstößen gegen Vertragsbedingungen ergeben, etwa Verzögerungen oder Fehlern bei der Auftragsabwicklung oder falscher Beratung von Kunden. Die Haftung von Freiberuflern kann aber auch auf Verstößen gegen Rechtsvorschriften beruhen, etwa gegen Verbraucherschutzvorschriften oder Wettbewerbsrecht.
Zum Glück gibt es Möglichkeiten für Selbstständige wie Freiberufler, eine Haftungsbeschränkung zu erreichen. Ein Ansatz zur Beschränkung vertraglicher Haftung sind Haftungsausschlüsse in AGB. Allerdings sind wirksame Klauseln zur Haftungsbegrenzung nur in bestimmten Fällen machbar und rechtlich stets anspruchsvoll.
Haftpflichtversicherungen sind eine Möglichkeit, gesetzlichen Haftungsrisiken zu begegnen. Sie übernehmen Schadenersatzforderungen, die aus gesetzlichen Haftungsfällen stammen, etwa aufgrund der Schadenersatzpflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB). Dafür müssen die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden.
In jedem Fall sollten Selbstständige ihre Haftungsrisiken kennen, um die Haftung nach Möglichkeit vermeiden zu können.
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Haftungsrisiken für Freiberufler und andere Selbstständige
Haftungsrisiken sind im Geschäftsleben ein ständiger Begleiter. Das gilt nicht nur für Großunternehmen. Das Thema Haftung ist für Freelancer genauso virulent. Eine Haftung kann sich grundsätzlich in zwei Formen ergeben:
- Deliktische Haftung:
Haftung aufgrund von Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften nennt man deliktische Haftung. Wer ungefragt fremde Marken benutzt und dadurch dem Markeninhaber geschäftlich schadet, muss Schadenersatz aus deliktischer Haftung bezahlen. Schließlich hat er gegen das Markenrecht verstoßen und damit eine unerlaubte Handlung begangen. Die geschädigte Seite kann bei deliktischer Haftung vor einem Zivilgericht Schadenersatz einklagen. Wurde eine Straftat begangen, können Schadenersatz und Entschädigung auch Gegenstand eines Strafprozesses sein. - Vertragliche Haftung:
Daneben gibt es die vertragliche Haftung. Sie entsteht immer dann, wenn Vertragsabsprachen nicht eingehalten beziehungsweise vertragliche Pflichten nicht erfüllt wurden. Ein typisches Beispiel sind Lieferverzögerungen, die beim Kunden für geschäftliche Einbußen sorgen. Vertragliche Haftung ergibt sich auch bei mündlichen Absprachen oder aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie wirksam sind. Dafür, ob eine vertragliche Haftung besteht und welche Folgen sich daraus ergeben, sind Vertragsrecht und Schuldrecht ausschlaggebend.
Bei Schlechtleistung oder Nichtleistung kann der Anspruch gegen denjenigen, der für die Vertragserfüllung haftet, je nach Situation ganz unterschiedlich aussehen. Es kann ein Anspruch auf Nacherfüllung bestehen, etwa Nachbesserung oder Nachlieferung. Andere Möglichkeiten sind ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, auf Minderung des Kaufpreises oder Honorars, auf „Selbstvornahme“ oder Erfüllung durch einen anderen Anbieter und auch auf Schadenersatz. Welche dieser Optionen im Einzelfall offensteht, hängt von vielen Aspekten ab, zum Beispiel davon, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt. Zudem ist relevant, ob der Vertragspartner Verbraucher oder Unternehmer ist.
In manchen Haftungsfällen können vertragliche und deliktische Haftung zusammenkommen. Ein Beispiel ist die Preisgabe von vertraulichem Know-how eines Kunden. Das kann auf zwei Arten zur Haftung als Freelancer führen: aus deliktischer Haftung, falls gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz verstoßen wurde, und aus vertraglicher Haftung, falls eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben wurde.
In vielen Fällen kann zudem die Haftung den Auftraggeber und den Auftragnehmer oder Dienstleister gleichzeitig treffen. Ein Beispiel sind Datenschutzverstöße, etwa wenn personenbezogene Informationen DSGVO-widrig auf Servern im Ausland lagern. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, selbst wenn er die technische Abwicklung an einen Dienstleister delegiert hat. Dieser ist ebenfalls verantwortlich und haftet ebenfalls.
Beispiele für deliktische Haftung bei Freiberuflern
Die deliktische Haftung von Freelancern und anderen Selbstständigen, auch Verschuldenshaftung genannt, kann gegenüber jeder Person und jedem Unternehmen bestehen, die durch die unerlaubte Handlung geschädigt wurden. Einige Beispiele:
- Eine Shop-Betreiberin verkauft Tassen und T-Shirts mit fremden Fotos. Damit verstößt sie gegen das Urheberrecht und schädigt die Fotografin, bei der die Rechte liegen. Deshalb haftet sie und muss der Fotografin Schadenersatz bezahlen.
- Durch mangelnde Datenschutzvorkehrungen kann ein Hacker personenbezogene Daten stehlen. Sie stammen aus der Kundendatenbank eines Auftraggebers. Der Freelancer, der die Datenbank administrieren soll und durch fehlendes Sicherheitsbewusstsein gegen die DSGVO verstoßen hat, haftet sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber allen Betroffenen. Beide können Schadenersatzforderungen stellen.
- Ein kleiner Industriebetrieb macht in seiner Werbung unzutreffende Angaben über die Produkte eines Wettbewerbers. Dieses irreführende Marketing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Deshalb kann der Wettbewerber von dem Betrieb Unterlassung sowie Schadenersatz aus deliktischer Haftung fordern.
- Ein Ingenieurbüro gestaltet fehlerhafte Pläne für eine Sicherheitstür. Durch eine Fehlfunktion der Anlage kommt ein Mensch zu Schaden. Da Sorgfalts- und Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden, kann der Betroffene von dem Ingenieurbüro Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen
Beispiele für vertragliche Haftung bei Freelancern und anderen Selbstständigen
Ansprüche aus vertraglicher Haftung können nur die Vertragspartner erheben. In diesem Fall ist der Anspruch auf Schadenersatz, wenn er überhaupt besteht, nur eine mögliche Option.
- Ein IT Consultant rät dem Kunden zur Migration auf ein bestimmtes Warenwirtschaftssystem. Leider fehlt der empfohlenen Lösung eine wichtige, vom Kunden genannte Schnittstellenfunktionalität, wie sich später herausstellt. Der IT-Berater muss damit rechnen, für die Kosten der Fehlberatung haftbar gemacht zu werden.
- Die Webdesignerin hat den Auftrag zur Installation und Gestaltung eines Shopsystems erhalten. Teil des Auftrags ist eine Anbindung an die Buchhaltungssoftware des Kunden. Als sie das neue Shopsystem übergibt, fehlt diese Schnittstelle jedoch. Da die Auftragnehmerin für die Erfüllung des Werkvertrags haftet, setzt ihr der Kunde zunächst eine Frist zur Nacherfüllung. Als diese ohne Nachbesserung verstreicht, übergibt er die Aufgabe einer anderen Shop-Designerin. Deren Rechnungsbetrag sowie die Kosten der Verzögerung zieht er vom Honorar der ursprünglich beauftragten Freelancerin ab.
- Ein Elektroinstallationshaus übernimmt die Aufgabe, ein großes Bürogebäude mit Zugangsschutzsystemen und Sicherheitstechnik auszustatten. Im Vertrag ist ein Termin zum Abschluss der Arbeiten festgelegt. Der Betrieb braucht allerdings drei Monate länger. Der Auftraggeber kürzt daraufhin den Preis.
Auch Folgeschäden gehören zu den Haftungsrisiken
Wer haftet, muss nicht nur den unmittelbaren Schaden bezahlen. Die Haftung umfasst auch mittelbare und Folgeschäden. Beispiele dafür:
- die Kosten einer mehrwöchigen Betriebsunterbrechung, nachdem mangelhafte Programmierung zur Infektion durch einen Trojaner geführt hat
- Umsatzeinbußen, weil aufgrund von Verzögerungen und Fehlern bei der Produktgestaltung das neuentwickelte Angebot nicht rechtzeitig startet
- Imageverluste, nachdem unpassende Wortwahl in der von einem Marketingberater formulierten Werbeanzeige zu heftigem Aufruhr in den sozialen Medien führt
Tipps zum Umgang mit Haftungsrisiken für Selbstständige und Freiberufler: Haftungsbeschränkung durch Vertragsklauseln und AGB
Bestimmte Haftungsrisiken lassen sich durch eine kluge Vertragsgestaltung ausschließen. Das kann nicht nur in dem Vertrag selbst geschehen, also beispielsweise durch eine Vereinbarung, die Freiberufler zur Haftungsbeschränkung in einem Dienstleistungsvertrag unterbringen. Oft werden Klauseln zur Haftungsbefreiung auch in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) aufgenommen.
Allerdings kann die Haftung in Verträgen nicht beliebig ausgeschlossen werden. Es gibt einige rechtliche Stolperfallen, die zu unwirksamen Vertragsbestimmungen führen:
- Grundsätzlich unwirksam sind Vereinbarungen zur Haftungsbefreiung für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für die Nichterfüllung wesentlicher bzw. vertraglicher Hauptpflichten sowie für bereits bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden. Solche Haftungsausschlüsse verstoßen gegen Treu und Glaube.
- Ist der Käufer, Kunde oder Auftraggeber rechtlich gesehen Verbraucher, verhindern Verbraucherschutzrechte übertriebene Haftungseinschränkungen. So kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Auch die Produkthaftung kann nicht einfach eingeschränkt werden: wer ein gefährliches Produkt in Verkehr bringt, haftet Verbrauchern für entstandene Schäden, selbst ohne eigenes Verschulden. Im E-Commerce kann das Transportrisiko nicht auf Verbraucher übertragen werden.
- Ein besonderes Minenfeld ist die Inhaltskontrolle gemäß AGB-Recht. Klauseln, die „formularmäßig“ verwendet werden, also beispielsweise in AGB oder fertigen Vertragstexten, dürfen für Vertragspartner weder überraschend noch ungewöhnlich oder unklar sein. Diese Bestimmung lässt viele weitreichende AGB-Klauseln zur Haftungsbegrenzungen unwirksam werden.
Möglich ist für Selbstständige und Freiberufler beispielsweise die Haftungsbegrenzung bei vertraglichen Nebenpflichten, für Schäden, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, oder für Folgen höherer Gewalt. Selbst dann muss der Vertrags- oder AGB-Text sorgsam formuliert werden. Wer einfach Textbausteine aus dem Internet kopiert, läuft ein hohes Risiko, dass sich die Bestimmung im Fall einer Haftungsklage als nutzlos erweist.
Die Haftung als Freiberufler oder Selbständiger versichern: Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung
Eine weitere Möglichkeit, mit den Haftungsrisiken aus der selbstständigen Tätigkeit umzugehen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Für Selbstständige kommen vor allem folgende Versicherungsarten in Frage.
- Die Berufshaftpflichtversicherung, auch Vermögenschadenhaftpflichtversicherung genannt, schützt vor finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Ein typisches Beispiel sind Schadenersatzansprüche, die ein Beratungsfehler oder eine mangelhafte Dienstleistung nach sich ziehen. Für bestimmte Freiberufler ist der Abschluss verpflichtend, so etwa für Ärzte, Anwälte und Steuerberater.
Beim Abschluss der Berufshaftpflicht-Police sollte man nicht nur auf die Versicherungskosten, sondern auch auf die Versicherungsbedingungen achten. Wie hoch ist die Deckungssumme? Ist sie für bestimmte Haftpflicht-Szenarien niedriger, weil dort sogenannte Sublimits gelten? Welche Versicherungsausschlüsse sind vorgesehen? Lesen Sie ausführliche Tipps in unserem Beitrag zum Thema "Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler". - Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, die sich aus dem täglichen Betrieb ergeben. Sie deckt zum Beispiel die Forderungen eines Kunden ab, der beim Besuch im Büro über ein Kabel stürzt und mit einem Trümmerbruch des Schultergelenks wochenlang ausfällt. Auch hierbei sollten neben den Kosten auch Deckungen und Ausschlüsse verglichen werden.
- Schutz kann auch eine Rechtsschutzversicherung bieten, weil sie die Kosten von Prozessen wie Schadenersatzklagen übernimmt. Weitere Informationen haben wir in unserem Beitrag zum Thema "Rechtsschutzversicherung für Freiberufler" für Sie zusammengefasst.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.