Für Freiberufler: Arbeitslosenversicherung als freiwillige Option

Sie haben den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt! Das ist aufregend und herausfordernd zugleich. Haben Sie an alles gedacht? Was ist mit den Risiken? Manche Gründer können den Start in die Selbstständigkeit durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung absichern. Besonders günstig ist die Arbeitslosenversicherung für Freiberufler und andere Selbstständige zwar nicht unbedingt. In den ersten zwei Jahren gibt es jedoch eine Beitragsermäßigung. Außerdem können Gewerbetreibenden und Freiberufler mit der Arbeitslosenversicherung für den Fall kompletten Auftragsmangels vorsorgen.

Welche Möglichkeiten bietet die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Das Telefon bleibt stumm, das E-Mail-Postfach leer und im Terminkalender herrscht flaute. Ihre Projekte, die normalerweise nahtlos ineinander übergehen, enden abrupt, und die Zahlungen bleiben aus.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler und andere Selbstständige bietet einen Ausweg für diesen Fall. In einer solchen Situation können Freiberufler die Arbeitslosenversicherung nutzen und bei der Arbeitsagentur die Auszahlung von Arbeitslosengeld beantragen. 

Voraussetzung ist, dass sie sich innerhalb der ersten drei Monate nach dem Gründungstermin um die Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gekümmert haben.

Absicherung als Zweck der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit Herausforderungen gepflastert. Was passiert, wenn Sie als Freelancer plötzlich ohne Kunden dastehen, keine Aufträge erhalten und keine Einnahmen generieren? Um für diesen Worst Case vorzusorgen, können Selbstständige einschließlich Freiberufler die Arbeitslosenversicherung freiwillig beantragen. 

Wer sich selbstständig macht, hat in vielen Fällen Anspruch auf ein „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Dieses Recht ist im dritten Sozialgesetzbuch verbrieft (§ 28a Abs.1 Nr. 2 SGB III).

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Gesetzliche Regelungen: Die Voraussetzungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Freiberufler

Allerdings ist die freiwillige Versicherungsmöglichkeit für Selbstständige an einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Wer als Freelancer eine Arbeitslosenversicherung nutzen will, muss sich gleich bei Gründung dafür entscheiden. Sie haben ab dem Beginn ihrer Tätigkeit lediglich drei Monate Zeit, um einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Aufnahme in die Versicherung nicht mehr möglich. Die Anträge lassen sich bequem online unter arbeitsagentur.de ausfüllen und einreichen.
  • Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist nur als Weiterversicherung möglich. Das heißt, das Gesetz ermöglicht die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nur, wenn sie vor der Existenzgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hatten. Das gilt zum Beispiel für Gründer, die vor dem Schritt in die Selbstständigkeit Arbeitnehmer oder Auszubildende waren oder Arbeitslosengeld I bezogen haben, so dass für sie Sozialversicherungspflicht bestand. Insgesamt müssen die sozialversicherungspflichtigen Zeiten mindestens 12 der 30 Monate vor Gründung umfassen.
  • Alternativ kann in der Zeit direkt vor der Gründung, maximal einen Monat früher, ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen gemäß SGB III bestanden haben. Dazu gehören ALG 1, Insolvenzgeld und die verschiedenen Formen von Kurzarbeitergeld. Auch in diesem Fall können frischgebackene Freiberufler die Arbeitslosenversicherung nutzen. Der Anspruch auf Bürgergeld genügt nicht, da er im SGB II geregelt ist.
  • Nur bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden steht Selbstständigen und Freelancern die Arbeitslosenversicherung offen. Nebenberuflich Selbstständige können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Gelegentliche, nicht vorhersehbare Unterschreitungen der 15-Stunden-Grenze sind jedoch kein Problem. Wer in einem Nebenjob beschäftigt ist und dort Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt, kann nicht zusätzlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. 
  • Wer in der Arbeitslosenversicherung als versicherungsfrei gilt, kann sich nicht freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern. Dazu zählen unter anderem Selbstständige, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und zusätzlich zur Altersrente eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

Wie hoch sind die Beiträge, wenn Freelancer in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?

Die Beitragszahlung bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige funktioniert anders als bei Arbeitnehmern. Bei Beschäftigten ist ein fester Prozentsatz vom individuellen Bruttolohn oder -gehalt als Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abzuführen. Der Gesamtbeitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt im Jahr 2024 bei 2,6 Prozent. Bei Beschäftigten sind die Hälfte davon Arbeitgeber-, die andere Hälfte Arbeitnehmerbeiträge, also jeweils 1,3 Prozent des Bruttoentgelts.

  • Reguläre Beitragshöhe zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Freiberufler:
    Für selbstständig Tätige wird ein fiktives Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße als Bemessungsgrundlage angesetzt. Die Bezugsgröße ist ein Rechenwert für die Sozialversicherung, der sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der Rentenversicherung ergibt. Er ändert sich jedes Jahr. 2024 liegt er beispielsweise bei 3.535 Euro in den alten und 3.465 Euro in den neuen Bundesländern.
    Selbstständige zahlen Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf die für sie geltende Bezugsgröße (West oder Ost), und zwar den vollen Satz, also 2,6 Prozent im Jahr 2024. Damit liegt der reguläre monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung von Selbstständigen 2024 bei 91,91 Euro im Westen und bei 90,09 Euro im Osten.
     
  • Ermäßigte Beiträge für Gründer in den ersten beiden Jahren (Startphase):
    Das Jahr, in dem Freiberufler oder andere Selbstständige ihre selbstständige Tätigkeit beginnen, gilt zusammen mit dem folgenden Kalenderjahr als Startphase. In dieser Startphase wird nur die halbe Bezugsgröße als Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung angesetzt. Damit halbieren sich in dieser Zeit die Beiträge. Wer 2023 oder 2024 gegründet hat oder gründet, zahlt im Jahr 2024 im Westen monatlich 45,96 Euro und im Osten monatlich 45.05 Euro als Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

Rechtsgrundlage ist § 345b SGB III

So endet für Freelancer die Arbeitslosenversicherung

Beim Eintreten bestimmter Ereignisse endet die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende automatisch.

  • Nimmt der freiwillig Versicherte den Versicherungsschutz in Anspruch, d. h. meldet er sich arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld, endet die freiwillige Versicherung. 
  • Sie endet auch, wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt wird. Sobald der dritte fällige Beitrag für einen Monat nicht entrichtet worden ist, beendet die Agentur für Arbeit das Versicherungsverhältnis rückwirkend wegen Verzugs. Dazu ist sie gesetzlich berechtigt (§ 28a Abs. 5 Nr. 3 SGB III).
  • Gibt ein Selbständiger seine selbständige Tätigkeit auf, so endet damit auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung.
  • Sie endet auch, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird oder eine Erwerbsminderung eintritt.
  • Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige kann zudem gekündigt werden, da es sich nicht um eine Pflichtversicherung im engeren Sinne handelt. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erst nach fünf Jahren möglich.

Erneute freiwillige Arbeitslosenversicherung für eine selbstständige Tätigkeit nach einer Phase der Arbeitslosigkeit

Wer sich selbstständig macht und als Freelancer die Arbeitslosenversicherung beantragt, kann, falls er irgendwann keine Auftraggeber mehr findet und sich arbeitslos melden muss, bei einem erneuten Start in die Selbstständigkeit wieder die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen. Zudem hat er oder sie erneut Anspruch auf eine zweite Startphase mit reduzierten Beiträgen, sodass der finanzielle Einstieg erleichtert wird (BSG, 13.12.2022 - B 12 AL 1/21 R).

Ein dritter Antrag nach erneuter Unterbrechung der Selbständigkeit ist nur möglich, wenn zwischen erster und zweiter Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate freiwillige Arbeitslosenversicherung liegen.

Außerdem darf eine Phase der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht mit unbezahlten Beiträgen geendet haben.

Alternativen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Freiberufler

Ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründerinnen und Gründer sinnvoll ist, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Wer über ein finanzielles Polster oder ein starkes Netzwerk verfügt, kann sich diese zusätzliche Ausgabe in der Anfangsphase möglicherweise sparen. Auch selbstständige Tätigkeiten, die bereits von Beginn an den Aufbau eines stabilen finanziellen Fundaments ermöglichen, sowie Gründer, deren Qualifikationen eine schnelle Rückkehr in eine Anstellung erlauben, können ohne diese Versicherung auskommen.

In anderen Fällen kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung gerade in den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit ein willkommenes Sicherheitsnetz sein, das zumindest in der Startphase und zu halbierten Beiträgen finanziell einigermaßen tragbar scheint.

Fragen und Antworten

Kann ich als Freelancer in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?

Ja, als Freelancer oder Selbstständiger gibt es die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen und sich für den Fall einer schlechten Auftragslage abzusichern.

Kann man als Freiberufler Arbeitslosengeld bekommen?

Als Freiberufler oder Selbständiger haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige angemeldet haben.

Was kostet eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Die Arbeitslosenversicherung für Freelancer und Selbstständige wird auf der Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet. Im Jahr 2024 beträgt der Gesamtbeitrag 2,6 Prozent dieser Bezugsgröße. In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit, der sogenannten Startphase, wird nur die halbe Bezugsgröße angesetzt.

Was passiert, wenn man als Selbständiger arbeitslos wird?

Wenn ein Selbstständiger arbeitslos wird, kann er Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur beantragen, sofern er die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hat und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet, das sich nach der Qualifikationsgruppe des Freelancers richtet.

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechts- oder Steuerberatung.