Wirtschaftliche Einbußen bei IT-Experten aufgrund der Rechtslage

Zweite Allensbach-Studie des Bundesverbands für Selbständige Wissensarbeit

Der Bundesverband für Selbständige Wissensarbeit geht mit der Allensbach-Studie in die zweite Runde. Diesmal steht die Politik im Fokus. Besonders kritisiert wird das Statusfeststellungsverfahren.

In der ersten Allensbach-Studie des Bundesverbands für Selbständige Wissensarbeit (ehemals ADESW) wurde sehr eindrucksvoll aufgezeigt, dass IT- und Engineering-Freelancer alles andere als unzufrieden mit ihrer Solo-Selbstständigkeit sind und an sich auch alle gut fürs Alter ausgesorgt haben.

Der Verband geht nun mit der Studie rund um die Situation der Freelancer in Deutschland in die zweite Runde mit 1.809 Teilnehmern. Diesmal stand nicht die Zufriedenheit mit der Freiberuflichkeit im Fokus, sondern die Frage, wie die aktuelle Rechtslage und Politik bewertet wird. Besonders kritisiert wird das Statusfeststellungsverfahren, welches dringend modernisiert werden sollte.

Unklare Rechtslage sorgt für wirtschaftliche Einbußen bei IT-Experten

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland sehen viele Studienteilnehmer als deutlich negativ an. Nur 1 Prozent der Selbstständigen bewertet die Rechtslage als sehr klar. Insbesondere das Thema Scheinselbstständigkeit geht den Freelancern an die Substanz. Rund die Hälfte der Befragten nimmt wahr, dass Unternehmen wegen dieses Themas teilweise zögern, Aufträge an Freelancer zu vergeben, und mehr als jeder Zweite hat nach eigener Angabe deshalb bereits wirtschaftliche Einbußen erlitten. 56 Prozent sehen gar ihre komplette Selbstständigkeit bedroht.

Dringender Handlungsbedarf in der Politik für die Freiberuflichkeit!

Besonders kritisiert wird das Statusfeststellungsverfahren der deutschen Rentenversicherung. Dabei wird geprüft, ob der Auftragnehmer als Selbstständiger oder abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist. Drei Viertel der Befragten verlangen die Modernisierung des Verfahrens. Die häufigste Forderung ist dabei mit 87 Prozent die Einführung von Positivkriterien, also von Kriterien, die eine selbständige Tätigkeit zweifelsfrei belegen und damit die notwendige Rechtssicherheit für Solo-Selbständige und ihre Auftraggeber schaffen.

 „Deutschland kann es sich nicht leisten, Selbstständigkeit als Randphänomen zu behandeln oder gar durch eine unklare Rechtslage zu behindern“, erklärt Carlos Frischmuth, Vorsitzender des Vorstands des Verbands Selbständige Wissensarbeit ADESW. “Diese Menschen bringen uns einen Modernisierungsschub. Wenn wir ihnen Steine aus dem Weg räumen, profitieren alle davon.“