Als Freelancer im Ausland arbeiten

Welche Wege es gibt – und was Sie dabei beachten sollten

Selbstständig in Deutschland, aber ein Wohnsitz im Ausland – was früher wie ein Traum klang, ist für mehr und mehr Menschen Realität. Denn dank immer besser werdender Bedingungen für Remote-Arbeit war es gerade für Freelancer noch nie so einfach, in ihr Wunschland zu ziehen und trotzdem ihren Kundenstamm in Deutschland aufrechtzuerhalten. Welche Vorteile dieses Modell mit sich bringt und was Sie dennoch dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Arbeiten mit Blick aufs Mittelmeer oder über den Dächern einer internationalen Großstadt: Noch nie waren Freelancer bei der Wahl ihres Wohnorts so flexibel wie heute. Denn wer seinem Beruf ohnehin online und von zu Hause aus nachgeht, ist längst nicht mehr an einen festen Standort gebunden. So entscheiden sich immer mehr Selbstständige und Freiberufler dazu, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern und von dort aus weiterhin für ihre Kunden in Deutschland tätig zu sein.

Freiberuflich im Ausland arbeiten: Chancen und Vorteile 

Die Vorteile, die es mit sich bringt, als Freiberufler im Ausland zu arbeiten, liegen auf der Hand. Denn die hohe Selbstbestimmung bei der Wahl des Wohnorts hat einen großen Einfluss auf die Lebensqualität – egal, ob man näher bei Familie oder Freunden im Ausland sein will oder einfach das Leben in einer anderen Klimazone genießen möchte. 

Durch einen längeren Aufenthalt in einem anderen Sprach- und Kulturraum haben Freelancer im Ausland außerdem die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln und sowohl ihre Sprachkenntnisse als auch ihr berufliches Netzwerk zu erweitern. 

Auch finanziell kann sich der Umzug lohnen. Denn in Regionen mit niedrigeren Lebenshaltungskosten lassen sich Ausgaben für Miete und Lebensmittel deutlich reduzieren – besonders im Vergleich zu teuren deutschen Großstädten und Ballungszentren.

Vor diesen Herausforderungen stehen Freelancer im Ausland

Neben den zahlreichen positiven Aspekten bringt das Leben als Freelancer im Ausland auch einige Hürden mit sich, die sich mit einer gründlichen Vorbereitung jedoch problemlos bewältigen lassen.   

Wer freiberuflich im Ausland arbeiten möchte, sollte also entsprechende Vorkehrungen treffen und sich frühzeitig um folgende Dinge kümmern:

  • Visum und Arbeitsgenehmigung: Als erstes müssen Interessierte sich darüber informieren, welche Visa-Bedingungen für Freelancer in ihrem Wunschland herrschen und wie sie sich – falls erforderlich – erfolgreich um eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bewerben. Recherchieren lässt sich dies zum Beispiel bei den Botschaften oder Konsulaten des jeweiligen Landes. Ein Pluspunkt: Viele Länder bieten inzwischen ein eigenes Visum speziell für Freelancer an.
  • Steuerliche Aspekte: Dass das Thema Steuern nicht immer ganz einfach ist, wissen die meisten Freiberufler bereits. Im Ausland wird die Angelegenheit oft sogar noch ein wenig komplizierter, da neben dem deutschen Steuerrecht auch die Gesetze und Vorschriften des Ziellandes berücksichtigt werden müssen. Daher sollten sich Interessierte am besten bei den Finanzbehörden beider Länder bzw. auf entsprechenden Informationsportalen darüber erkundigen, welche Regeln in ihrem konkreten Fall gelten. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann es sich lohnen, sich hierbei von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.
  • Soziale Absicherung: Wer seinen Wohnort in Deutschland aufgibt, verzichtet damit unter Umständen auch auf den Zugang zu einigen Sozialleistungen und Versicherungen. Daher sollten Freiberufler im Ausland selbstständig entsprechende Vorkehrungen treffen und Reserven ansparen, um im Notfall finanziell abgesichert zu sein.

Als Freelancer in der EU 

Freelancer in Europa bzw. innerhalb der Europäischen Union genießen viele Vorteile in Bezug auf Freizügigkeit und Arbeitsrechte, sofern sie selbst im Besitz eines europäischen Passes sind. Denn jeder EU-Bürger hat das Recht, in jedem EU-Land zu wohnen und zu arbeiten, ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Zudem gelten gemeinsame Vorschriften, was Ansprüche auf Sozialleistungen bei einem Umzug innerhalb der EU betrifft.

Beim Thema Steuern wird die Sache hingegen ein wenig komplizierter. Denn EU-weite Vorschriften oder Regelungen zur Einkommensteuer gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Das Land, in dem sich der steuerliche Wohnsitz befindet, hat in der Regel das Recht und die Möglichkeit, das weltweite Einkommen zu versteuern. Als steuerlicher Wohnsitz gilt dabei in den meisten Fällen ein Wohnort, an dem man sich über sechs Monate im Jahr aufhält. Eine Mehrwertsteuernummer für das jeweilige Land ist bei den zuständigen Finanzbehörden zu beantragen. Dort erhalten Interessierte auch nähere Informationen zu ihrem individuellen steuerlichen Status.

Als Freelancer in den USA

Als Freiberufler in die USA zu ziehen, gestaltet sich schon etwas schwieriger. Denn die meisten Arbeitsvisa sind an einen festen Arbeitsplatz in einem Unternehmen gebunden. Zudem ist es nach derzeitigem Einwanderungsgesetz anders als in Europa nicht so einfach möglich, als Freelancer ohne geregelte Zeitplanung oder gesicherte Auftragslage – also gewissermaßen von Projekt zu Projekt – zu arbeiten. Das ist aber kein Grund, sich entmutigen zu lassen. Denn es gibt durchaus verschiedene Wege, als Freelancer an ein geeignetes Visum zu gelangen:

  • B-1/B-2-Visum: Die vielleicht schnellste und einfachste Lösung ist das Kombi-Visum B-1/B-2. Es gilt für Geschäftsreisende und Touristen, kann aber auch von Freelancern genutzt werden, solange diese nicht für amerikanische Unternehmen tätig sind und nicht beabsichtigen, sich dauerhaft in den USA niederzulassen. Es ist sechs Monate lang gültig und somit eine gute Möglichkeit für Freelancer, die erst einmal für einen kürzeren Zeitraum in den USA leben und arbeiten möchten. 
  • F-1 OPT: Freelancer, die über einen Studienabschluss oder eine ähnliche Qualifikation verfügen, können ein Optional Practical Training (kurz: OPT) in den USA absolvieren und im Zuge dessen sogenannte Employment Authorization Documents (kurz: EADs) beantragen, die es ermöglichen, mindestens 20 Stunden pro Woche in einem mit dem Abschluss zusammenhängen Bereich tätig zu sein, wobei freiberufliche Tätigkeiten hier mit eingeschlossen sind.
  • O-1-Visum: Das O-1-Visum richtet sich an Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in gesellschaftsrelevanten Bereichen wie Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung oder Kunst. Allerdings ist es an die Zusammenarbeit mit einem amerikanischen Auftraggeber oder Geschäftspartner geknüpft und gilt nur für die Dauer dieser Zusammenarbeit. Als Freelancer kann man sich also nicht direkt darauf bewerben, sondern benötigt bereits vorab einen Kunden in den USA, der dann das Visum beantragt. 
  • E-2-Visum: Wer als Selbstständiger bereits über ein bestimmtes Grundkapital verfügt und bereit ist, ein eigenes Unternehmen zu gründen, kann sich auf das E-2-Visum bewerben. Es ist grundsätzlich für Personen gedacht, die ein eigenes US-Unternehmen aufbauen und führen möchten. Dies schließt aber auch Dienstleistungsunternehmen ein, die für verschiedene Klienten arbeiten. Somit ist das E-2-Visum unter bestimmten Voraussetzungen auch für Selbstständige geeignet, die projekt- bzw. auftragsbasiert tätig sind. 

Ist das Visum genehmigt, wird es Zeit, sich mit den steuerlichen Fragen zu beschäftigen. Wer in den USA lebt und keine US-Sozialversicherungsnummer zugeteilt bekommen kann – also weder amerikanischer Staatsbürger oder Greencard-Inhaber noch Angestellter bei einem amerikanischen Unternehmen ist – hat die Möglichkeit, eine Individual Taxpayer Identification Number (kurz: ITIN) zu beantragen. Diese wird für die Steuererklärung benötigt und kann über das Formular W-7 bei der US-Steuerbehörde IRS beantragt werden. Bei der IRS erfahren Interessierte auch, welche Steuervorschriften in ihrem Fall zutreffen. 

Anders als in Deutschland müssen Selbstständige und Freiberufler in den USA außerdem in die amerikanische Rentenversicherung, die Social Security, einzahlen. Falls Rentenansprüche in Deutschland bestehen, bleiben diese bei einem Umzug in die USA dank des Sozialversicherungsabkommens zwischen beiden Ländern übrigens bestehen. 

Bei der Krankenversicherung haben Freelancer in den USA verschiedene Möglichkeiten: Wer nur über einen kürzeren Zeitraum von bis zu maximal zwei Jahren in den Vereinigten Staaten leben möchte, kann in der Regel einfach eine Reisekrankenversicherung abschließen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, sich über amerikanische oder auf Expats spezialisierte Krankenkassen zu versichern. Welches Modell hierbei am besten passt, hängt von Einkommen und Beschäftigungsart ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

4 Tipps für den Start als Freiberufler im Ausland

Ob EU oder USA, Südamerika oder Südostasien, Afrika oder Australien – so unterschiedlich und vielseitig wie die möglichen Ziele sind auch die Wege der Vorbereitung, um als Freelancer im Ausland zu leben. Einen allgemeingültigen Fahrplan gibt es daher nicht. Allerdings ist es unabhängig von dem konkreten Vorhaben immer empfehlenswert, strategisch vorzugehen und dabei die folgenden Schritte einzuhalten:

Wer all diese Schritte einhält, ist auf einem guten Weg, sein Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen. Doch auch bei einer noch so gründlichen Vorbereitung können und werden unvorhergesehene Dinge passieren. Wer allzu starr an alten Gewohnheiten festhält, könnte also schnell überfordert sein. Dagegen hilft nur eins: flexibel und offen bleiben und sich auf neue Kulturen, Arbeitsweisen und -umgebungen einlassen. Schließlich sind es doch genau diese Erfahrungen, die das Leben als Freelancer im Ausland so einzigartig machen.