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Ein Jobangebot absagen
Auch, wenn die meisten Unternehmen durchaus Verständnis dafür haben, dass Bewerber pokern, ist es ein sehr schmaler Grat, nach erfolgter Zusage eine Firma zu lange warten zu lassen. Wie schnell man wie offen und ehrlich agiert, entscheidet letztlich individuell das eigene Gefühl, das man während des Vorstellungsgesprächs von den Ansprechpartnern im Unternehmen gewonnen hat. Einerseits ist davon auszugehen, dass jeder potentielle Arbeitgeber weiß, dass er nicht der einzige ist, zu dem man als Bewerber eingeladen worden ist – andererseits ist ein Unternehmen nur ungern die "zweite Wahl" für den Kandidaten.
Man begegnet sich immer zweimal im Leben. Das Wissen darum sowie die Fairness gegenüber Unternehmen und anderen Bewerbern erfordern auch bei einer eigenen Absage die nötige Professionalität, die Diplomatie und Ehrlichkeit miteinander verbindet.
Eine Absage erfolgt entweder telefonisch oder schriftlich (via Brief oder E-Mail). Wer sicher gehen und besonders höflich sein will, tut beides. Eine Absage, die möglichst kurz ausfallen und ohne lange Rechtfertigung auskommen sollte, beinhaltet:
- Dank für das Gespräch, das Interesse und dass man ausgewählt worden ist.
- Aussage, dass man das Jobangebot nicht annehmen kann.
- Bedauern für die Mühen und gemachten Umstände.
- Optional: Grund der Absage, für die man sich erst "nach reiflicher Überlegung" (!) entschieden hat. Inwieweit man ins Detail gehen möchte, entscheidet auch hier vor allem der Eindruck vom Vorstellungsgespräch und dem Gegenüber.
Wünschen Sie dem Arbeitgeber ferner viel Erfolg und Glück bei der Bewerbersuche und Stellenvergabe – und bekunden Sie Ihr generelles Interesse am Unternehmen, auch wenn es diesmal nicht geklappt hat.
Sonderfall: Der Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben
Wer hier absagt, weil er woanders einen Job erhalten hat, schadet ohne Zweifel seinem Ruf. Es müssen schon schwerwiegende Gründe (z. B. privater Natur) sein, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Ist eine Absage unvermeidlich, sollten Sie
- zuerst Ihren unterschrieben Arbeitsvertrag hinsichtlich Kündigungsfristen prüfen, denn unter Umständen kann z.B. der Arbeitgeber Schadenersatz fordern.
- sich so schnell wie möglich persönlich/ telefonisch beim Arbeitgeber melden und möglichst höflich und nachvollziehbar erklären, warum Sie den Job nicht antreten können.
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