Experten und Freelancer der Bereiche IT, Engineering und Life Science vermitteln wir ab sofort unter unserer Spezialisierung Randstad Professional.
Mehr Informationen
AGB für Arbeitnehmerüberlassungsverträge der Randstad Professional Solutions GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitnehmerüberlassungsverträge der Randstad Professional Solutions GmbH & Co. KG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Randstad Professional Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend „Randstad“) für Arbeitnehmerüberlassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit Randstad sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
1. Behördliche Genehmigung
Randstad besitzt die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Düsseldorf.
2. Rechtsstellung der Randstad Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Randstad Mitarbeitern und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen Randstad Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
3. Auswahl der Randstad Mitarbeiter
Randstad stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Randstad Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten 6 Stunden nach Arbeitsaufnahme eines Randstad Mitarbeiters meldet, werden bis zu 6 Arbeitsstunden nicht berechnet. Randstad kann während des laufenden Einsatzes Randstad Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Randstad Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4. Einsatz der Randstad Mitarbeiter und Streik
Der Kunde setzt Randstad Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Randstad Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Randstad und dem Kunden vereinbart werden.
Außerdem setzt der Kunde Randstad Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Randstad insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde zahlt Randstad Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
Der Kunde informiert Randstad unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Kunde von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe.
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Kunde versichert, die Daten der Randstad Mitarbeiter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einsatzabwicklung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der Randstad Mitarbeiter zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen.
Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.
6. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für die Randstad Mitarbeiter finden die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie die gegebenenfalls für eine bestimmte Branche anwendbaren Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer und diverse betriebliche Vereinbarungen Anwendung.
7. Arbeitsschutz
Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der Randstad Mitarbeiter den für den Kundenbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Kunden unbeschadet der Pflichten von Randstad. Der Kunde gewährt Randstad oder deren Beauftragten (u. a. Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der Randstad Mitarbeiter und legt ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist der betreuenden Randstad Niederlassung unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht. Der Kunde wird Randstad über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Arbeitsantritt informieren.
8. Tarife und Sonderkündigungsrecht
Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Kunde Randstad mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Kunde hat Randstad das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein.
Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde Randstad hierüber informieren.
Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht vorgesehen ist oder nachträglich entfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Randstad Mitarbeiters um 1,5% bzw. nach Ablauf von 12 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Randstad Mitarbeiters um insgesamt 3%. Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der Zeitpunkt, in dem o.g. Branchenzuschlag entfällt. Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist Randstad berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Eine Berechtigung zur Tariferhöhung besteht darüber hinaus, wenn sich die von Randstad an Randstad Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund einer Änderung der vereinbarten Tätigkeit, gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen (z.B. sonstige arbeitsvertragliche Verpflichtungen von Randstad gegenüber dem Randstad Mitarbeiter, Erhöhung der Lohnnebenkosten) erhöht. Tariferhöhungen wird Randstad dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart.
Randstad steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden.
9. Zeiterfassung
Die Zeiterfassung der Zeitarbeitnehmer erfolgt elektronisch auf Basis eines onlinebasierten Tools im "Mein Randstad Portal" ("MRP"). Es gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen des MRP von Randstad, die auf der Homepage vom "Mein Randstad Portal" https://www.mein-randstad.de/ einsehbar sind und vom Kunden mit Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit Randstad bestätigt und anerkannt werden.
Soweit und solange eine elektronische Zeiterfassung nicht erfolgt oder erfolgen kann, z. B. mangels Bestätigung der Nutzungsbedingungen, legt jeder Randstad Mitarbeiter wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die von ihm geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Kunde lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist Randstad berechtigt, die vom Randstad Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber dem Kunden abzurechnen.
10. Stundensatz und Abrechnung
Sind Fahrtkosten an den Mitarbeiter zu zahlen, ist Randstad berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dienstreisen werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Randstad.
Beanstandungen an Rechnungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht innerhalb von drei Kalendermonaten ab Zugang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden.
11. Haftung
11.1 Randstad haftet bezüglich aller überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 5.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
11.2 Bezüglich der sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten haftet Randstad für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet Randstad nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht hinsichtlich der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Höhe der Haftung gemäß Ziffer 11.2 für sämtliche daraus entstehenden Schäden i st ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 1.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
11.3 Für weitergehende Ansprüche haftet Randstad nicht. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Körperschäden/Todesfälle.
11.4 Soweit die Haftung nach diesem Rahmenvertrag ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organmitglieder und Mitarbeiter von Randstad.
11.5 Die Haftung von Randstad ist ausgeschlossen, sofern nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach Schadenseintritt eine schriftliche Anmeldung des Schadensersatzanspruchs und - im Falle der Ablehnung durch Randstad - innerhalb von einem Kalendermonat eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt (Ausschlussfrist).
12. Vorbeschäftigung des Mitarbeiters
Der Kunde wird Randstad zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein Randstad Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder bei einem verbundenen Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen Randstad Mitarbeiter.
13. Personalvermittlung
1. Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen Randstad Mitarbeiter wird ein Vermittlungshonorar, abhängig von der Dauer der vorangegangenen ununterbrochenen Arbeitnehmerüberlassung, nach der folgenden Staffelung fällig:
- in den ersten 3 Monaten: 30% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden
- 4. bis einschl. 6. Monat: 25% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden
- 7. bis einschl. 9. Monat: 20% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden
- 10. bis einschl. 12. Monat: 15% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden
Der Kunde zeigt Randstad den Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie das vereinbarte Jahresbruttogehalt innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Randstad Mitarbeiter bzw. dem für die Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen Bewerber schriftlich an.
Erbringt der Kunde innerhalb dieser Frist keinen geeigneten Nachweis über das vereinbarte Jahresbruttogehalt, wird als Berechnungsgrundlage für das Vermittlungshonorar für einen Randstad Mitarbeiter, abhängig von der Dauer der vorangegangenen ununterbrochenen Arbeitnehmerüberlassung beim Kunden, der vereinbarte Kundentarif nach der folgenden Staffelung herangezogen:
- in den ersten 3 Monaten: das 325-fache des jeweiligen Kundentarifs
- 4. bis einschl. 6. Monat: das 250-fache des jeweiligen Kundentarifs
- 7. bis einschl. 9. Monat: das 175-fache des jeweiligen Kundentarifs
- 10. bis einschl. 12. Monat: das 100-fache des jeweiligen Kundentarifs
2. Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem für die Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen Bewerber oder Randstad Mitarbeiter ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung wird ein Vermittlungshonorar von 35% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden fällig.
Erbringt der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung keinen Nachweis über das Jahresbruttogehalt für den für die Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen Bewerber oder Randstad Mitarbeiter, wird als Berechnungsgrundlage für das Vermittlungshonorar das 400-fache des von Randstad für den Bewerber oder Randstad Mitarbeiter angebotenen Kundentarifs herangezogen.
3. Wird zwischen dem Kunden und einem Randstad Mitarbeiter oder Bewerber innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Arbeitnehmerüberlassung oder nach Vorstellung des Randstad Bewerbers beim Kunden ein Arbeitsverhältnis begründet, so wird vermutet, dass das Arbeitsverhältnis auf der vorangegangenen Arbeitnehmerüberlassung oder der Vorstellung des Randstad Bewerbers beruht. Randstad ist berechtigt, in einem solchen Fall ein Vermittlungshonorar entsprechend Ziffer 13.1. AGB zu berechnen. Dem Kunden steht es frei, diese Vermutung zu widerlegen.
4. Die vorstehenden Regelungen gelten gleichermaßen bei der Begründung eines Ausbildungsverhältnis beim Kunden.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von Randstad. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.
15. Sonstiges
Der Kunde versichert, dass er sich nicht im Besitz oder unter Kontrolle einer Partei befindet oder im Namen einer solchen Partei handelt, die von Sanktionen betroffen ist, und dass weder der Kunde selbst noch eine seiner verbundenen Unternehmen noch einer seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder Beschäftigten eine mit Sanktionen belegte Partei ist. Der Kunde versichert, dass er sich nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei befindetoder im Namen einer solchen Partei handelt, die jemals Gegenstand einer Klage, eines Verfahrens, eines Bescheids oder einer Untersuchung im Zusammenhang mit Sanktionen war, und dass ein solches Besitz- oder Kontrollverhältnis weder bei dem Kunden selbst noch bei einem seiner verbundenen Unternehmen noch bei einem seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder Beschäftigten jemals vorlag. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Kunde und seine verbundenen Unternehmen sich an Sanktionen halten und sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die Randstad, seine Geschäftsführer, Beschäftigten oder Zeitarbeitnehmer dazu veranlassen würden, gegen Sanktionen zu verstoßen. Der Kunde stellt sicher, dass er Randstad keine Gelder zur Verfügung stellt, die aus Geschäften oder Transaktionen mit einer Partei stammen, die von Sanktionen belegt ist, oder aus Handlungen, die gegen Sanktionen verstoßen. Wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrages selbst oder seine verbundenen Unternehmen bzw. Geschäftsführer, leitende Angestellte, Beschäftigte u.ä. mit Sanktionen belegt werden sollten, ist Randstad berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zu irgendeiner Art von Entschädigung verpflichtet zu sein.
Sollte eine Vertragspartei aus Gründen höherer Gewalt wie z. B. Feuer, Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Sabotage etc. nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen unter diesem Vertrag nachzukommen, ist sie insoweit von den entsprechenden Verpflichtungen befreit, aber nur für den Zeitraum, in dem der Zustand höherer Gewalt anhält. Dies gilt auch für den Fall einer Pandemie (z. B. Covid-19) welche sich wirtschaftlich oder rechtlich wesentlich auf die Durchführbarkeit dieses Vertrages auswirkt (z. B. behördliche angeordnete Ausgangssperren, Anordnungen zur Betriebsschließung, Quarantäne, Arbeitsunfähigkeit einer nicht unerheblichen Anzahl von Zeitarbeitnehmern, u. ä.). Der Eintritt eines solchen Ereignisses ist der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien werden sich in solchen Fällen umgehend miteinander in Verbindung setzen und über die voraussichtliche Dauer bzw. den Umfang der störenden Auswirkungen und über die zu ergreifenden Maßnahmen beraten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Erfüllung dieses Vertrages wieder sichergestellt wird. Schadensersatzansprüche der Parteien sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte der Zustand der höheren Gewalt mehr als 6 Monate anhalten, hat jede Vertragspartei das Recht zur Kündigung dieses Vertrages.
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.
Sämtliche vom Kunden an Randstad zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
Stand: 01.01.2025