GULP Consulting Services GmbH – Gutschriftverfahren
Gut zu wissen: FAQs
Woher weiß GULP, was abgerechnet werden soll?
Die Anzahl der geleisteten Stunden sowie die Reise- und Nebenkosten entnimmt GULP den vom Endkunden unterzeichneten Nachweisen. Der Stundensatz und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den geschlossenen Verträgen. Hier ändert sich nichts, außer dass Sie sich den Aufwand für die Rechnungserstellung sparen.
Welche Angaben muss der Leistungsnachweis enthalten?
Der Leistungsnachweis muss – wie bisher auch – eindeutig Ihnen, dem Projekt und dem Endkunden zuordenbar sein. Mehr Infos finden Sie im Informationen zum Leistungsnachweis
Wie erfahre ich, ob mein Leistungsnachweis eingegangen ist und bearbeitet wurde? Kann ich sehen, wann die Zahlung erfolgen wird?
Sie können über den Link zum Gutschrift-Tool jederzeit den aktuellen Status einsehen:
Von „Leistungsnachweis erhalten“
über „Gutschrift erstellt – zur Zahlung vorgesehen am ......“
bis hin zu „Zahlung ausgeführt am ......“
Den angesprochenen Link erhalten Sie per E-Mail, sobald Sie uns alle Daten (z.B. exakte Firmierung, aktuelle Bankverbindung) für das Gutschriftverfahren übermittelt haben.
Wann wird die Gutschrift erstellt?
Sobald der Leistungsnachweis bei uns eingetroffen ist, wird er erfasst und die Gutschrift direkt im Anschluss erstellt. Die Gutschrift können Sie sich dann unmittelbar im Gutschrift-Tool anzeigen lassen und auf Wunsch auch downloaden. Wichtig zu wissen: Das vereinbarte Zahlungsziel beginnt zu laufen, sobald der vollständige Leistungsnachweis bei uns eingegangen ist!
Was passiert, wenn die Gutschrift fehlerhaft erstellt wurde?
Bitte teilen Sie uns dies umgehend mit, am besten über das Kontaktformular im Tool, da dann sämtliche Korrespondenz ebenfalls im Tool hinterlegt wird. Wir kümmern uns umgehend um Klärung. Ein Fehler seitens GULP führt selbstverständlich nicht zu einer Verlängerung des Zahlungsziels.
Allgemeine rechtliche Fragen zum GULP Gutschriftverfahren
Brauche ich als selbständiger Unternehmer nicht eine Rechnung für die Steuer?
GULP erstellt eine Gutschrift als Abrechnungsbeleg. Diese Gutschrift ersetzt abrechnungstechnisch die Rechnung (§ 14 Abs. 2 UStG ) und steht Ihnen zum Download in Ihrem persönlichen Gutschrifttool zur Verfügung. Diese Gutschrift wird anstatt einer Rechnung beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
Wie entsteht beim Gutschriftverfahren Zahlungsverzug?
Die Antwort lautet vereinfacht gesprochen: Leistet GULP nicht, tritt der Zahlungsverzug automatisch ein.
Beim Gutschriftverfahren beginnt die Berechnung des Zahlungsziels mit Eingang des korrekten Leistungsnachweises bei GULP. Je nach dem welche Vereinbarung Sie in Ihrem Vertrag mit GULP getroffen haben (z.B. XX Tage nach Eingang eines vom Projektleiter des Kunden abgezeichneten Leistungsnachweises bei GULP), käme GULP automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nach Ablauf der XX Tage nicht erfolgt sein sollte (d. h. Sie müssen nicht einmal mahnen).
Die im Projekt erbrachten Leistungen leiten in jedem Fall einen Zahlungsanspruch ab. Diesen können Sie mit den gleichen Mitteln wie bei einer Rechnungsstellung durchsetzen, also beispielsweise mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder mit Erhebung einer Klage. Doch so weit wollen wir es selbstverständlich gar nicht kommen lassen. Berechtigte Zahlungsansprüche werden von GULP fristgerecht erfüllt.
Was kann ich tun, wenn keine Gutschrift ausgestellt wird?
Der Vollständigkeit halber soll auch auf diese Frage eingegangen werden. Auf die Ausstellung einer Gutschrift haben Sie einen Anspruch! Sollte GULP Ihnen tatsächlich keine Gutschrift ausstellen, so ist Ihr Anspruch auch separat einforderbar. In dem Fall müssten Sie Klage auf Ausstellung der Gutschrift erheben.